Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Für Unternehmen · StandAllgemeine Geschäftsbedingungen der Spectral World GmbH für Softwareentwicklung, Beratung, Wartung und Support sowie Betriebs- und Cloud-Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
A. Allgemeiner Teil
Abschnitt A gilt für alle Verträge. Die Abschnitte B bis E gelten zusätzlich für die dort bezeichnete Leistungsart.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Spectral World GmbH, Imberstraße 10, 76227 Karlsruhe (nachfolgend „Spectral World GmbH“), und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Beratung, Wartung und Support sowie Betriebs- und Cloud-Leistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
- Der Allgemeine Teil (Abschnitt A) gilt für alle Verträge. Die Besonderen Bedingungen der Abschnitte B bis E gelten zusätzlich für die dort bezeichnete Leistungsart. Bei Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen dem Allgemeinen Teil vor.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Spectral World GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit die Spectral World GmbH ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB).
- Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung auch für künftige Verträge derselben Art mit demselben Kunden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
§ 2 Fassung und Änderung dieser AGB
- Diese AGB tragen ein Datum (Stand). Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung. Auf Wunsch übersendet die Spectral World GmbH dem Kunden diese Fassung in Textform.
- Eine Änderung dieser AGB berührt bereits geschlossene Verträge nicht. Bei Dauerschuldverhältnissen kann die Spectral World GmbH eine geänderte Fassung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anbieten. Die geänderte Fassung wird wirksam, wenn der Kunde zustimmt oder der Änderung nicht bis zum Wirksamkeitsdatum in Textform widerspricht; auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens weist die Spectral World GmbH im Änderungsangebot gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das Dauerschuldverhältnis zum Wirksamkeitsdatum kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote der Spectral World GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote binden 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
- Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform, durch Auftragsbestätigung der Spectral World GmbH oder dadurch, dass die Spectral World GmbH mit der Leistungserbringung beginnt.
- Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt.
§ 4 Vertragsdokumente und Rangfolge
- Widersprechen sich die Vertragsdokumente, gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen der Parteien in Textform,
- unterzeichneter Vertrag oder Auftragsbestätigung,
- Leistungsschein, Pflichtenheft oder sonstige Leistungsbeschreibung,
- Service Level Agreement,
- Besondere Bedingungen dieser AGB (Abschnitte B bis E),
- Allgemeiner Teil dieser AGB (Abschnitt A),
- Preisliste.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geht in datenschutzrechtlichen Fragen allen übrigen Vertragsdokumenten vor.
- Wird ein Auftrag mehreren Leistungsarten zugeordnet, gelten für jede Leistungsart die jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen. Lässt sich eine Leistung keiner Leistungsart eindeutig zuordnen, entscheidet der Schwerpunkt der geschuldeten Leistung.
§ 5 Leistungsgegenstand
- Art, Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und Leistungsschein. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Präsentationen und Produktdemonstrationen begründen für sich genommen keine Leistungspflicht.
- Die Rechtsnatur der Leistung richtet sich nach den Besonderen Bedingungen. Fehlt eine ausdrückliche Zuordnung, sind Beratung und Leistungen nach Aufwand Dienstverträge; Leistungen mit einem vereinbarten, abgrenzbaren Ergebnis sind Werkverträge.
- Die Spectral World GmbH ist in der Wahl der Methoden, Werkzeuge und der eingesetzten Personen frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die Spectral World GmbH darf Subunternehmer einsetzen. Für deren Leistung haftet sie wie für eigenes Handeln. Beim Einsatz von Unterauftragsverarbeitern gilt zusätzlich § 15.
§ 6 Termine, Fristen und Aufwandsschätzungen
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
- Aufwandsschätzungen sind unverbindliche Prognosen auf Grundlage des bei Abgabe bekannten Sachstands. Sie sind weder Festpreis noch Fixtermin.
- Fristen verlängern sich angemessen, solange der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, Freigaben ausstehen oder Änderungen nach § 8 vereinbart werden, jeweils zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Vor Geltendmachung von Rechten wegen Verzugs setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen, sofern die Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
- Alle Zeit- und Terminangaben in diesen AGB und in den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen beziehen sich auf die gesetzliche Zeit der Bundesrepublik Deutschland (Zeitzone Europa/Berlin, Mitteleuropäische Zeit beziehungsweise Mitteleuropäische Sommerzeit). Das gilt insbesondere für Uhrzeiten, Servicezeiten, Wartungsfenster, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie für Beginn und Ende von Fristen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde erbringt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen
rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich. Dazu gehören insbesondere:
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners und einer Vertretung,
- Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Fachvorgaben, Schnittstellenbeschreibungen und Testdaten,
- Zugänge zu Systemen, Netzen, Räumen und Arbeitsplätzen sowie die dafür nötigen Berechtigungen,
- Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen und Rechte an beigestellter Software, Inhalten und Daten,
- zeitnahe Prüfung, Test und Freigabe von Zwischenergebnissen.
- Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen erfolgen innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überlassung der bereitgestellten Daten, Inhalte und Software berechtigt ist.
- Der Kunde sichert seine Daten nach dem Stand der Technik in angemessenen Abständen, mindestens arbeitstäglich, und prüft Lieferungen vor der produktiven Nutzung in einer geeigneten Testumgebung.
- Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verschieben sich betroffene Termine entsprechend. Nachweisbare Mehraufwände und Leerlaufzeiten des eingeplanten Personals werden nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen vergütet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Änderungsverfahren
- Jede Partei kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs in Textform verlangen.
- Die Spectral World GmbH prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung, Termine und Leistungsinhalt und legt ein Änderungsangebot vor. Ist der Prüfaufwand erheblich, wird er nach Aufwand vergütet; darauf weist die Spectral World GmbH vor Beginn der Prüfung hin.
- Bis zur Einigung über eine Änderung wird auf Grundlage des bisherigen Vertrages weitergearbeitet.
- Vereinbarte Änderungen bedürfen der Textform und werden Vertragsbestandteil.
§ 9 Vergütung, Zahlung, Aufrechnung
- Die Vergütung erfolgt zum Festpreis oder nach Aufwand gemäß Angebot. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste der Spectral World GmbH.
- Bei Abrechnung nach Aufwand wird die tatsächlich erbrachte Leistung in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet und in einem Leistungsnachweis dokumentiert. Einwände gegen einen Leistungsnachweis sind innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang in Textform zu erheben.
- Reisezeiten sowie Reise- und Übernachtungskosten werden nach Maßgabe der Preisliste vergütet. Fehlt eine Vereinbarung, werden Reisezeiten mit 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes vergütet und Reise- und Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand erstattet.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abgerechnet wird monatlich zum Monatsende oder nach vereinbarten Meilensteinen. Bei Festpreisleistungen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten kann die Spectral World GmbH monatlich nach Leistungsfortschritt abrechnen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.
- Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Kalendertage in Verzug, kann die Spectral World GmbH nach vorheriger Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist die Leistung bis zum Ausgleich zurückhalten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Rechte an den Arbeitsergebnissen
- „Arbeitsergebnisse“ sind die vertraglich geschuldeten, individuell für den Kunden erstellten Ergebnisse, insbesondere Quellcode, Konfigurationen, Skripte, Datenmodelle, Konzepte und Dokumentation.
- Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Weiterentwicklung und Vervielfältigung.
- Der Rechteübergang nach Absatz 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung. Bis dahin erhält der Kunde ein einfaches, widerrufliches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung.
- An vorbestehendem Know-how, an Methoden, Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Generatoren und wiederverwendbaren Standardkomponenten, die vor dem Auftrag oder unabhängig von ihm entstanden sind oder allgemein verwendbar sind, verbleiben sämtliche Rechte bei der Spectral World GmbH. Soweit solche Bestandteile in Arbeitsergebnisse eingebettet sind, erhält der Kunde daran ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung im Rahmen der Arbeitsergebnisse. Die Spectral World GmbH bleibt berechtigt, diese Bestandteile für andere Kunden und eigene Zwecke zu verwenden.
- Ideen, Konzepte, Verfahren und allgemeine Kenntnisse und Erfahrungen, die bei der Leistungserbringung erworben werden, darf die Spectral World GmbH frei weiterverwenden, soweit dadurch keine Pflichten nach § 14 verletzt und keine Arbeitsergebnisse des Kunden offengelegt werden.
- Die Spectral World GmbH darf in nicht öffentlich sichtbaren Teilen des Quellcodes einen üblichen Urhebervermerk setzen.
- Weitergehende Rechte, insbesondere die Übertragung ausschließlicher Rechte an vorbestehenden Bestandteilen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
§ 11 Open-Source- und Drittkomponenten
- Die Spectral World GmbH darf Open-Source-Komponenten und Software Dritter einsetzen.
- Für diese Komponenten gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Rechte nach § 10 werden insoweit durch diese Lizenzbedingungen bestimmt und begrenzt.
- Komponenten mit starker Copyleft-Wirkung, die eine Offenlegungspflicht für Arbeitsergebnisse des Kunden auslösen können, werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform eingesetzt.
- Auf Verlangen des Kunden stellt die Spectral World GmbH für ein Arbeitsergebnis eine Aufstellung der eingesetzten Komponenten mit Bezeichnung, Version und Lizenz zusammen und übergibt sie ihm.
- Für vom Kunden beigestellte oder vorgegebene Software Dritter übernimmt die Spectral World GmbH keine Gewährleistung.
§ 12 Einsatz von Werkzeugen der Künstlichen Intelligenz
- Die Spectral World GmbH setzt bei der Leistungserbringung Werkzeuge ein, die auf Verfahren der Künstlichen Intelligenz beruhen, insbesondere Sprachmodelle zur Code-Erstellung sowie zur Text- und Datenverarbeitung. Der Einsatz erfolgt unter fachlicher Prüfung durch die eingesetzten Personen. Die Verantwortung für das Arbeitsergebnis bleibt in vollem Umfang bei der Spectral World GmbH.
- Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden werden in solche Werkzeuge nur eingegeben, wenn der Anbieter des Werkzeugs zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, eine Verwendung der Eingaben zum Training seiner Modelle vertraglich ausgeschlossen ist und, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, die Voraussetzungen des Auftragsverarbeitungsvertrages erfüllt sind.
- Der Kunde kann dem Einsatz solcher Werkzeuge für seine Daten und Inhalte in Textform widersprechen. Die Spectral World GmbH teilt ihm die Auswirkungen auf Aufwand und Termine mit; § 8 gilt entsprechend.
- An Bestandteilen der Arbeitsergebnisse, die ohne prägenden menschlichen Beitrag maschinell erzeugt wurden, besteht nach derzeitiger Rechtslage kein Urheberrechtsschutz. Insoweit kann die Spectral World GmbH keine ausschließlichen Rechte einräumen und nicht dafür einstehen, dass Dritte gleichartige Ergebnisse nicht verwenden. Im Übrigen bleiben §§ 10 und 13 unberührt.
§ 13 Schutzrechte Dritter
- Die Spectral World GmbH stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus folgen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.
- Voraussetzung ist, dass der Kunde die Inanspruchnahme unverzüglich in Textform anzeigt, keine Ansprüche ohne Zustimmung der Spectral World GmbH anerkennt oder vergleicht, dieser die Führung der Auseinandersetzung überlässt und sie dabei angemessen unterstützt.
- Die Spectral World GmbH kann nach ihrer Wahl das betroffene Arbeitsergebnis ändern, gleichwertig ersetzen oder die erforderlichen Nutzungsrechte beschaffen.
- Ansprüche bestehen nicht, soweit die Verletzung auf Beistellungen, Vorgaben oder Änderungen des Kunden, auf einer vertragswidrigen Nutzung oder auf der Verbindung mit nicht von der Spectral World GmbH gelieferten Komponenten beruht.
- Die Freistellung ist der Höhe nach auf die Grenzen des § 17 begrenzt.
§ 14 Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei von der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält und die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, einschließlich Geschäftsgeheimnissen im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
- Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen ausschließlich für Vertragszwecke und geben sie nur an Mitarbeiter, Organe, Berater und Subunternehmer weiter, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und die zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Beide Parteien treffen den Umständen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik.
- Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt hat. Besteht eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht, unterrichtet die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig.
- Die Pflichten bestehen für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gelten sie zeitlich unbegrenzt, solange die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses vorliegen.
- Auf Verlangen sind vertrauliche Informationen nach Vertragsende zurückzugeben oder zu löschen. Ausgenommen sind Unterlagen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, sowie Kopien im Rahmen routinemäßiger Datensicherungen; für diese gilt die Vertraulichkeitspflicht fort.
§ 15 Datenschutz
- Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Soweit die Spectral World GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern und etwaige Drittlandübermittlungen.
- Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Kunde.
- Test- und Entwicklungsumgebungen sollen keine personenbezogenen Echtdaten enthalten. Stellt der Kunde dennoch personenbezogene Echtdaten bereit, trägt er die datenschutzrechtliche Verantwortung dafür und trifft die erforderlichen Maßnahmen.
§ 16 Personaleinsatz
- Die Mitarbeiter der Spectral World GmbH werden ausschließlich im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags tätig. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand dieser AGB und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge.
- Der Kunde hat gegenüber dem eingesetzten Personal kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht. Eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Kunden findet nicht statt. Die fachliche Abstimmung erfolgt über die benannten Ansprechpartner.
- Der Kunde unterlässt Handlungen, die eine Eingliederung begründen können, insbesondere die Genehmigung von Urlaub und Arbeitszeiten, Weisungen zu Arbeitsort und Arbeitszeit über die Erfordernisse der Leistungserbringung hinaus sowie die Führung des Personals in internen Organigrammen oder Verteilern wie eigene Beschäftigte.
- Die Spectral World GmbH kann die eingesetzten Personen austauschen, soweit die ordnungsgemäße Leistungserbringung gewahrt bleibt.
§ 17 Haftung
- Die Spectral World GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Spectral World GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf die für zwölf Monate zu zahlende Nettovergütung. Für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres ist die Haftung nach Absatz 2 insgesamt auf das Doppelte dieses Betrages begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet die Spectral World GmbH nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Absatz 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die Beschränkungen dieses Paragraphen gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Spectral World GmbH.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1 und nicht für Mängelansprüche, für die § 26 gilt.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 18 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Telekommunikationsinfrastruktur, die die betroffene Partei nicht zu vertreten hat.
- Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich in Textform und unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Beseitigung der Störung.
- Dauert die Störung länger als drei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 19 Leistungen und Vorleistungen Dritter
- Beruht eine Leistung auf Diensten, Schnittstellen, Bibliotheken, Modellen oder sonstigen Vorleistungen Dritter, schuldet die Spectral World GmbH weder deren dauerhafte Verfügbarkeit noch deren unveränderten Fortbestand.
- Ändert, beschränkt oder beendet ein Dritter seine Leistung, liegt darin kein Mangel. Die Spectral World GmbH unterrichtet den Kunden unverzüglich und legt, soweit möglich, ein Änderungsangebot nach § 8 vor. Der Anpassungsaufwand wird nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Ist eine Anpassung nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
- Absatz 2 gilt nicht, soweit die Spectral World GmbH die Änderung zu vertreten hat oder ihr die Änderung bei Vertragsschluss bekannt war oder bekannt sein musste.
§ 20 Barrierefreiheit
- Anforderungen an die Barrierefreiheit sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn sie in der Leistungsbeschreibung unter Angabe der maßgeblichen Norm oder Rechtsvorschrift, der angestrebten Konformitätsstufe und des Prüfverfahrens ausdrücklich vereinbart sind.
- Der Kunde teilt vor Vertragsschluss mit, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit für sein Produkt oder seine Dienstleistung gelten. Die Bestimmung des für ihn maßgeblichen Rechtsrahmens obliegt dem Kunden.
- Sind Anforderungen vereinbart, weist die Spectral World GmbH ihre Einhaltung im Rahmen der Abnahme nach dem vereinbarten Prüfverfahren nach.
§ 21 Regulatorische Anforderungen des Kunden
- Unterliegt der Kunde besonderen aufsichts- oder sicherheitsrechtlichen Anforderungen und will er diese an die Spectral World GmbH weitergeben, etwa Anforderungen aus der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, aus der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor oder aus bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben, teilt er dies vor Vertragsschluss in Textform mit.
- Solche Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Umfang, Nachweise, Prüf- und Informationsrechte, Meldewege und Vergütung.
- Eine Einbeziehung über Einkaufsbedingungen, Lieferantenrichtlinien oder Verhaltenskodizes des Kunden findet nicht statt; § 1 Absatz 4 gilt entsprechend.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Spectral World GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Erfüllungsort ist Karlsruhe.
- Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang von Individualabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.
B. Besondere Bedingungen für die Softwareerstellung
Gilt zusätzlich zu Abschnitt A für die Erstellung, Anpassung und Integration von Software mit vereinbartem Ergebnis (Werkvertrag).
§ 23 Gegenstand und Rechtsnatur
- Gegenstand ist die Erstellung, Anpassung oder Integration von Software nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Diese Leistungen sind Werkleistungen. Es gelten die §§ 631 ff. BGB, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
§ 24 Spezifikation und agiles Vorgehen
- Grundlage ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung. Wird die Spezifikation erst im Projektverlauf erarbeitet, ist deren Erstellung eine eigene, zu vergütende Leistung.
- Vereinbaren die Parteien ein iteratives Vorgehen, gilt: Der Leistungsumfang wird je Iteration festgelegt, das Ergebnis jeder Iteration wird nach § 25 abgenommen, und die Priorisierung des Rückstands obliegt dem Kunden. Eine Zusage über den Gesamtumfang aller Iterationen ist damit nicht verbunden.
- Die Spectral World GmbH weist den Kunden in Textform darauf hin, wenn Vorgaben des Kunden erkennbar ungeeignet oder widersprüchlich sind.
§ 25 Abnahme
- Der Kunde nimmt das Werk ab, sobald es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig und vereinbart, soweit die Leistungsbeschreibung Teilleistungen ausweist.
- Die Spectral World GmbH zeigt die Abnahmebereitschaft in Textform an. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen und erklärt die Abnahme oder benennt die Mängel in Textform.
- Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Rahmen der Mängelbeseitigung nach § 26 behoben.
- Nimmt der Kunde das Werk nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 ab und benennt er innerhalb dieser Frist keine Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Folge weist die Spectral World GmbH in der Anzeige nach Absatz 2 gesondert hin. § 640 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
- Nutzt der Kunde das Werk produktiv, gilt es 30 Kalendertage nach Beginn der produktiven Nutzung als abgenommen, soweit er nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel in Textform benennt.
- Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll in Textform erstellt.
§ 26 Mängelansprüche
- Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Unerhebliche Abweichungen und Beeinträchtigungen, die die Nutzung nicht mehr als geringfügig einschränken, sind keine Mängel. Die Parteien sind sich einig, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollziehbar sind.
- Die Spectral World GmbH leistet zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung nach ihrer Wahl. Sie kann dem Kunden eine zumutbare Umgehungslösung anbieten, wenn dadurch die Nutzung nicht mehr als geringfügig beeinträchtigt wird.
- Erst nach dem Fehlschlagen einer angemessen gesetzten Nachfrist stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen des § 17 Absatz 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde das Werk verändert, unsachgemäß betrieben, in einer nicht vereinbarten Umgebung eingesetzt oder entgegen der Dokumentation verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.
- Beruht eine Mängelanzeige nicht auf einem Mangel, kann die Spectral World GmbH den entstandenen Aufwand nach Aufwand berechnen, wenn der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 27 Quellcode und Dokumentation
- Der Kunde erhält den Quellcode der Arbeitsergebnisse einschließlich der zur Erstellung eines lauffähigen Stands erforderlichen Build- und Konfigurationsdateien, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Übergabe erfolgt mit der Abnahme in einem üblichen elektronischen Format oder über ein vom Kunden benanntes Repository.
- Eine Anwenderdokumentation wird erstellt, wenn dies vereinbart ist. Eine technische Dokumentation wird in dem Umfang übergeben, der zum Betrieb und zur Weiterentwicklung durch fachkundiges Personal erforderlich ist.
§ 28 Kündigung des Werkvertrages
- Das Recht des Kunden zur freien Kündigung nach § 648 BGB bleibt unberührt.
- Kündigt der Kunde frei, kann die Spectral World GmbH die vereinbarte Vergütung verlangen; sie muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. § 648 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Kündigung sind die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse im vorhandenen Stand herauszugeben. § 10 Absatz 3 gilt entsprechend.
C. Besondere Bedingungen für Beratung und Leistungen nach Aufwand
Gilt zusätzlich zu Abschnitt A für Beratung, Analyse, Konzeption, Schulung und sonstige Leistungen, die nach Aufwand erbracht werden (Dienstvertrag).
§ 29 Gegenstand und Rechtsnatur
- Gegenstand ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
- Diese Leistungen sind Dienstleistungen. Es gelten die §§ 611 ff. BGB, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Eine Abnahme findet nicht statt; werkvertragliche Mängelrechte bestehen nicht.
- Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Empfehlungen der Spectral World GmbH trifft, trifft er in eigener Verantwortung. Eine Rechts- oder Steuerberatung wird nicht erbracht.
§ 30 Leistungserbringung und Nachweis
- Die Leistung wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens nach dem anerkannten Stand der Technik erbracht.
- Die erbrachten Zeiten werden nach § 9 Absatz 2 nachgewiesen und abgerechnet.
- Wird ein Leistungskontingent vereinbart, gilt: Das Kontingent wird nach Verbrauch abgerufen; nicht abgerufene Anteile verfallen zwölf Monate nach Vertragsschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf den bevorstehenden Verfall weist die Spectral World GmbH rechtzeitig in Textform hin.
- Wird eine Leistung nicht fachgerecht erbracht, erbringt die Spectral World GmbH sie auf Rüge des Kunden ohne zusätzliche Vergütung erneut. Die Rüge ist innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnis in Textform zu erheben.
§ 31 Absage und Verschiebung vereinbarter Termine
- Vereinbaren die Parteien feste Einsatztage, Workshops oder sonstige Termine, kann der Kunde sie bis zehn Werktage vor dem Termin in Textform kostenfrei absagen oder verschieben.
- Bei einer späteren Absage oder Verschiebung werden 50 Prozent der für den Termin vereinbarten Vergütung fällig, bei einer Absage oder Verschiebung weniger als fünf Werktage vor dem Termin 100 Prozent. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Reise- und Übernachtungskosten sind zusätzlich zu erstatten.
- Die Spectral World GmbH muss sich anrechnen lassen, was sie durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität erwirbt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 32 Laufzeit und Kündigung
- Auf unbestimmte Zeit geschlossene Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
D. Besondere Bedingungen für Wartung und Support
Gilt zusätzlich zu Abschnitt A für die Pflege und Unterstützung bereits gelieferter oder betriebener Software.
§ 33 Gegenstand
- Gegenstand sind je nach Vereinbarung die Beseitigung von Störungen, die Bereitstellung von Updates und Sicherheitsaktualisierungen, die Anpassung an veränderte Umgebungen sowie die Unterstützung der Anwender.
- Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere Weiterentwicklungen und neue Funktionen, sind gesondert zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten.
- Die Beseitigung von Störungen ist eine Dienstleistung, soweit nicht ausdrücklich ein Erfolg vereinbart ist.
§ 34 Servicezeiten, Störungsklassen und Reaktionszeiten
- Servicezeiten, Störungsklassen, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus dem Service Level Agreement. Ohne gesonderte Vereinbarung gelten als Servicezeiten Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz der Spectral World GmbH; die Reaktion erfolgt innerhalb eines Werktages.
- Reaktionszeit ist die Zeit zwischen dem Zugang einer vollständigen Störungsmeldung und dem Beginn der Bearbeitung.
- Der Kunde meldet Störungen über den vereinbarten Kanal mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, den Auswirkungen und, soweit möglich, den Schritten zur Reproduktion.
- Zeiten, in denen die Bearbeitung wegen fehlender Mitwirkung des Kunden ruht, werden auf Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht angerechnet.
§ 35 Vergütung und Preisanpassung
- Die Vergütung ist eine monatliche oder jährliche Pauschale, soweit nichts anderes vereinbart ist; sie ist im Voraus fällig.
- Die Spectral World GmbH kann die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum anpassen, soweit sich ihre Kosten für die Leistungserbringung verändert haben, insbesondere Personal-, Lizenz- oder Infrastrukturkosten. Die Anpassung ist dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitzuteilen und zu begründen.
- Erhöht sich die Vergütung um mehr als fünf Prozent gegenüber der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung in Textform kündigen. Auf dieses Recht weist die Spectral World GmbH in der Mitteilung nach Absatz 2 hin.
- Kostensenkungen sind bei der Anpassung in gleicher Weise zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen.
§ 36 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft zwölf Monate ab Vertragsbeginn und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende unterstützt die Spectral World GmbH den Kunden auf dessen Wunsch bei der Übergabe an ihn oder einen Dritten. Diese Unterstützung wird nach Aufwand vergütet.
E. Besondere Bedingungen für Betrieb und Cloud-Leistungen
Gilt zusätzlich zu Abschnitt A für den Betrieb von Software und Infrastruktur durch die Spectral World GmbH sowie für die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet.
§ 37 Gegenstand und Nutzungsrecht
- Gegenstand ist der Betrieb der vereinbarten Anwendungen und Infrastruktur sowie, soweit vereinbart, die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet für die Laufzeit des Vertrages.
- Der Kunde erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die betriebene Software im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der betriebenen Standardsoftware besteht nicht. § 10 bleibt für individuell erstellte Arbeitsergebnisse unberührt.
- Die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet ist mietvertraglicher Natur. § 536a Absatz 1 Halbsatz 1 BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) findet keine Anwendung.
- Übergabepunkt ist der Ausgang des von der Spectral World GmbH genutzten Rechenzentrums. Die Internetverbindung des Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 38 Verfügbarkeit und Wartungsfenster
- Die vereinbarte Verfügbarkeit ergibt sich aus dem Service Level Agreement. Ohne gesonderte Vereinbarung beträgt die Verfügbarkeit 99 Prozent im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt.
- Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Spectral World GmbH sowie Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat.
- Planbare Wartungsarbeiten werden mindestens fünf Werktage vorher angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Sicherheitskritische Maßnahmen dürfen ohne Vorlauf durchgeführt werden; der Kunde wird unverzüglich unterrichtet.
§ 39 Kundendaten und Datensicherung
- Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten. Die Spectral World GmbH verarbeitet diese Daten ausschließlich im Rahmen des Vertrages und des Auftragsverarbeitungsvertrages.
- Die Spectral World GmbH erstellt Datensicherungen im vereinbarten Rhythmus. Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt eine tägliche Sicherung mit einer Vorhaltezeit von 30 Tagen.
- Die Wiederherstellung von Daten aus einer Sicherung auf Wunsch des Kunden wird nach Aufwand vergütet, sofern die Ursache nicht von der Spectral World GmbH zu vertreten ist.
§ 40 Pflichten des Kunden und Sperrung
- Der Kunde nutzt die Leistungen nur im vereinbarten Umfang und im Rahmen der geltenden Gesetze. Er schützt Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und informiert die Spectral World GmbH unverzüglich über einen Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich und stellt die Spectral World GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten oder einer vertragswidrigen Nutzung folgen. § 13 Absatz 2 gilt entsprechend.
- Die Spectral World GmbH kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine rechtswidrige oder die Systemsicherheit gefährdende Nutzung besteht oder wenn dies zur Abwehr eines erheblichen Schadens erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich unterrichtet; die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
§ 41 Vergütung und Laufzeit
- Die Vergütung ist eine im Voraus fällige Pauschale je Abrechnungszeitraum, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzungsabhängige Bestandteile werden nachträglich abgerechnet.
- Für Preisanpassungen gilt § 35 Absätze 2 bis 4 entsprechend.
- Für Laufzeit und Kündigung gilt § 36 Absätze 1 und 2 entsprechend.
§ 42 Beendigung und Datenexport
- Nach Vertragsende stellt die Spectral World GmbH dem Kunden dessen Daten für 30 Kalendertage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Ein darüber hinausgehender Aufwand, insbesondere eine Aufbereitung in ein bestimmtes Zielformat, wird nach Aufwand vergütet.
- Nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 löscht die Spectral World GmbH die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen wird die Löschung in Textform bestätigt.
- Die Unterstützung bei der Migration zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand vergütet.
Anlagen
Folgende Dokumente werden Vertragsbestandteil, soweit sie im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich einbezogen werden:
- Leistungsschein, Pflichtenheft oder Leistungsbeschreibung,
- Preisliste,
- Service Level Agreement,
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nebst Anlagen (technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter).